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Sterbfritzer Dorfchronik
Sterbfritzer Dorfchronik

Die älteste Sterbfritzer Urkunde

von Hans Engelhardt, Sterbfritz

erschienen im Bergwinkel-Bote 1967

 

Wenn sich auch für die Gemeinde Sterbfritz in allernächster Zeit noch keine Jahrhundertfeier abzeichnet, so konnte doch bereits im Jahre 1965 ihres 1150-jährigen Bestehens gedacht werden, denn die erste Urkunde, die unsern Ort – damals hieß er allerdings noch „Starcfrideshuson“ – erwähnt, datiert vom 15. März 815. Sie ist in lateinischer Sprache gehalten und hat folgenden Wortlaut: 1)

 

„Ego in Die nomine otram trado ab reliquias S. Bonifacii quicquid proprietatis habeo, in domibus, in agris, mobili bus et immobili bus pro remedio animae mee, hoc est, in pago Salageuue, in marcu chirizichheimero 2) (chinzichheimero) ad starcfrides husore 3) (strarcfrideshuson).

 

Idus martias, anno II, renante domino nostro Hludouico. Facta est haec chartula. Ego hemmo regatus (rogatus) scripsi,

 

+ otram, + reitgeri, + boten, +germen, + hagunen, + hruadberen, + amalgeri, + starcfridi, + nidharti, + fricchen, + brunichen, + ernusti.“

 

Urkundenbuch des Johannes Pistorius von 1607

Auf Seite 464 eine Abschrift der Schenkungsurkunde des Otram

 

 

In deutscher Übersetzung heißt das:

 

„Im Namen Gottes übergebe ich, Otram, um des Heiles meiner Seele willen, an die Reliquien des heiligen Bonifatius (d. i. das Kloster Fulda), was immer ich zu eigen habe an Häusern, Äckern, beweglichen und unbeweglichen Gütern; dieses geschieht zu Starcfrideshuson in der Kinzigheimer Mark im Gebiet des Saalegaues.

 

An den Iden des März, im 2. Jahre unseres regierenden Herrn Ludwig (d. i. der 15. März 815) ist diese Urkunde gefertigt. Ich, Hemmo, wurde gebeten zu schreiben.“ (Es folgt die Zeugenliste wie oben).

 

Die auffallende Kleinschreibung – besonders der Namen der Zeugen – deutet schon das Alter dieses Dokuments an. Die Tatsache aber, dass es keine genaueren Angaben über die Lage des Hofes, die Größe der Fläche, den Bestand des Viehes und die Namen des Gesindes enthält, lässt vermuten, dass der Schreiber (Hemmo) bereits eine Art Schema für die Ausfertigung der gerade in damaliger Zeit so zahlreichen Schenkungsurkunden entwickelt hatte.

 

Die Zeugenliste enthält die Namen von 12 Nachbarn, die ihre Eigenhuben (Höfe) gleichzeitig in Starcfrideshuson hatten oder zumindest Anrainer waren. Nicht immer kann daher von der Zahl der Zeugen auf die genaue Größe der Siedlung geschlossen werden. Es fällt weiter auf, dass einer von ihnen den Gründernamen „Starcfrid“ führt. Damit ist aber noch lange nicht gesagt, dass er auch der wirkliche Gründer von Sterbfritz ist. Interessant ist auch die Art der Unterzeichnung: der Zeuge, der des Schreibens unkundig ist, malt – wie es heute noch Analphabeten tun – ein Kreuz (+), und der Schreiber der Urkunde setzt dann den entsprechenden Namen (im Genitiv) dahinter, manchmal auch mit einem vorangestellten „sign.“. Danach würde beispielsweise „+ sign. Otrami“ bedeuten: dies Kreuz ist das Zeichen (Signum) Otrams.

 

Die Namen selbst entstammen dem germanischen Namensgut und einer Zeit, in der es noch genügte, den Menschen mit einem einzigen Namen zu kennzeichnen. Unsere germanischen Vorfahren gaben damals ihren Kindern sinnvolle Namen, die meist aus zwei Wortstämmen bestanden 4) und oft für den Neugeborenen einen Segenswunsch enthielten (Wunschnamen). So liegt unserem Gründernamen „Starcfrid“ der Wunsch zugrunde, der Namensträger möge einmal ein Mann mit Kraft für den Frieden wirken, ein starker Schützer seines friedlichen Heims werden. – Aus „Otram“, dem Schenkernamen der ältesten Urkunde unseres Ortes, aber spricht der Wunsch, der Junge möchte einmal als Mann Klugheit und Weisheit besitzen, seinen Besitz klug und weise verwalten. Die Zeugenliste des alten Dokuments enthält noch 11 weitere Namen (in der Genitivform), die etwa so gedeutet werden könnten: 5)

 

reitgeri   Reitger, Riedger, Rüdiger = der Ruhmesspeerträger;
boten     Botho, Bodo = der Gebietende (vielleicht auch die Kurzform eines zusammengesetzten Namens wie Sigbot oder Botmar);

germen 

 

Germo (wahrscheinlich die verkürzte männliche Form des zusammengesetzten Namens German) = der Speerkämpfer;
hagunen 

Hagen = der Mann im geschützten Heim;

hruadberen  Radber; Radbern, Radbert = der durch schnellen Rat Glänzende;
amalgeri  Amalger = der nimmermüde Speerträger;
helpfrichi  Helfrich = der hilfsbereite, hilfreiche Herrscher;
nidhardi  Neidhart = der im Kampfeseifer Starke;

fricchen 

 

Frick(e) = der Kühne, Dreiste – Fritz, Friedrich = Friedensfürst oder Herrscher in seinem Gehege;

brunichen 

 

 

 

Brunig, Bruning, Breuning von Brun = der Braune, Glänzende (Beiname Odins und des Bären; vielleicht auch entwickelt aus der Kurzform eines zusammengesetzten Namens wie Brunwalt oder Brunolt;
ernusti  Ernst = der eifrige entschlossene Kämpfer.

 

Es überrascht uns, dass so manche dieser alten Namen (wenn auch mit geringer Umlautung) noch heutigentags entweder als Vorname oder als Familienname vorkommen.

 

Weitere alte Namen entstanden durch Umstellen der beiden Wortstämme. So wurde
aus „Wolfgang“ zunächst „Gangwolf“, dann „Gangolf“, und
aus „Wighart“ wurde „Hartwig“,
aus „nidhart“ – „Hartnid“ (von Tafta),
aus „Gernot“ – „Notger“,
aus „Marbod“ – „Bodmar“,
aus „Li(e)bhart“ – „Hartli(e)b“.

 

Viele dieser alten Namen sind in zahlreichen zweigliedrigen Ortsnamen unserer engen und weiteren Heimat enthalten. Bei manchen, z.B. bei unserem Dorfnamen Sterbfritz, ist das kaum noch zu erkennen, weil die ursprüngliche Form (Starcfrideshuson) sich im Laufe der Jahrhunderte im Volksmunde derart abschliff und veränderte, dass ihre alten Wortstämme nicht mehr wiederzuerkennen waren, was dann meist zu einer falschen Namensdeutung durch den Volksmund führte.

 

Bei dieser Gelegenheit sei darum eines Sohnes unserer Gemeinde gedacht, der als erster es unternahm, nach so langer Zeit an Stelle der bisher gepflogenen volkstümlichen Deutung unseres eigenartigen Ortsnamens die tatsächliche Herkunft desselben aufzuhellen: Rudolf Koch, geboren am 15.2.1866, gefallen am 14.11.1916, ältester Bruder des verstorbenen Postamtmanns Georg Koch.

 

Als junger Student hatte er um 1908/09 in Marburg Gelegenheit, Akten und Urkunden im dortigen Archiv zu durchforschen. Als er dabei auf Johann Georg Eckarts Werk „Commentarii de rebus Franciae orientalis et episcopatus Wirceburgensis“ (Geschichte Ostfrankens und des Bistums Würzburg) stieß, fand er auch Hinweise auf die bereits von mir nach Pistorius wiedergegebene Urkunde Otrams. In seinen Aufzeichnungen 6) findet sich hierüber auch der abschließende Satz: „Sein (Starcfids) Eigentum Starcfrideshuson, das er 813 dem Kloster Fulda schenkte, ist hier zum ersten Mal erwähnt, soweit ich sehen kann“.

 

Zur Klarstellung muss gesagt werden, dass Starcfrid – trotz seines Gründernamens – um diese Zeit kaum Besitzer oder Grundherr des ganzen Dorfes war, sondern Eigentümer nur eines Hofes, vielleicht des ersten oder ansehnlichsten, und das dieser sein Hof – wie ich an anderer Stelle noch nachweisen werde – nicht einmal der Stammsitz der späteren Herren von Sterbfritz gewesen sein kann. Starcfrids Signum findet sich in allen Urkunden nämlich stets inmitten der Namen seiner Nachbarn (die damals noch freie Bauern waren), keineswegs aber am Anfang einer Zeugenliste, auch nicht in der Reihe der Grafen und königlichen Vasallen. Außerdem beweist die Schenkung Otrams, dass auch dieser selbst ein freier Mann auf eigenem Grund und Boden im Dorfe Starcfrideshuson war. – Ein weiterer Widerspruch liegt in der Jahreszahl 813. Wenn nämlich Starcfrid, im Jahre 813 „sein Eigentum Starcfrideshuson“ dem Kloster Fulda schenkte, kann das Dorf in der Otramschen Urkunde (815) unmöglich zum ersten Mal erwähnt worden sein.

 

Um Klarheit hierüber zu erhalten, versuchte ich, eine entsprechende Urkunde ode Aufzeichnung über die Schenkung des Starkfrid in den alten Sammlungen in Marburg und in Fulda zu finden. Meine Bemühungen waren leider vergebens. Weder bei Pistorius, Schannat und Dronke noch bei Denner, Dobenecker, Reimer und Stengel war ein nur hinweisender Eintrag festzustellen; mit anderen Worten: eine eigentliche Starcfridsche Schenkungsurkunde existiert nicht, weder aus dem Jahre 813 noch von einem späteren Zeitpunkt.

 

Die Ungereimtheiten in der obigen Aussage Kochs lässt sich vielleicht so erklären: Nach der Meinung Marburger Urkunden-Experten wird die Schenkung Otrams vom Jahre 815 dort mitunter auch als „Starcfridsche Schenkung“ bezeichnet, weil sie in dem Orte Starcfrideshuson (verkürzt „Starcfrids“) erfolgte und weil die Zeugenliste den Gründernamen „Starcfrid“ enthält. Es ist somit möglich, dass Koch hierdurch irregeführt wurde, zumal er die Urkunde nicht im Wortlaut vor Augen hatte, sondern nur auf entsprechende Andeutungen im Geschichtswerk Eckarts angewiesen war, denn er schreibt: „Die Sammlung Traditiones et antiquitates Fuldenses (von Pistorius) war leider auf der hiesigen Bibliothek (Marburg) ausgeliehen. In der Berliner Königl. Bibliothek ist sie nicht vorhanden. 7) Ich bin deshalb vorläufig nicht im Stande, über diese Überlieferung (genauer) zu berichten.“…

 

1) Johannes Pistorius, VI. Frankfurt 1607, Germanicarum antiquitanum Thesaurus, S. 464

2) 3) Nach Meinung von Urkunden-Experten in Marburg sind dies Druck- oder Schreibfehler (Pistorius hat deren sehr viele!).

4) Mar Gottschald, Die deutschen Personennamen, Sammlung Göschen, 422.

5) Dr. K. Linnartz, Unsere Familiennamen, Bd. II.

6) Rudolf Koch, Manuskript „Erklärung des Namens Sterbfritz“, S. 8.

7) Auch in der Hess. Landesbibliothek Fulda nicht.

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