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Sterbfritzer Dorfchronik
Sterbfritzer Dorfchronik

Der Herrschaftliche Hof zu Sterbfritz

In den historischen Aufzeichnungen taucht der Name Sterbfritz im Jahre 815 zum erstmals aus dem Dunkel der Geschichte auf. In einer Schenkungsurkunde an das Stift zu Fulda wird der Namensgeber unseres Ortes Starcfrid als Zeuge genannt. Aus diesem Namen leitete sich der Ortsname 'Starcfrideshuson' ab, der über die Jahrhunderte, infolge von Lautverschiebungen in unserem Dialekt, sich erst zu Starcfrids und dann zu Sterbfritz veränderte.

Auch sehe ich es als gesicherte Erkenntnis an, dass die Herren von Sterbfritz den Hof im Jahre 815 schon als Lehen bewirtschaftet haben, sonst hätte Starcfrid nicht als Zeuge bei einer Spende an das Stift Fulda auftreten können.

 

Nach den Regesten der Herren von Sterbfritz hatten sie bis 1562 den herrschaftlichen Hof als Lehen. Mit dem Ableben des Hans von Sterbfritz ist das Lehen der Herrschaft Hanau heimgefallen.

 

Quellen: Regesten der Herren von Sterbfritz (Deutscher Herold), Staatsarchiv Marburg, Bergwinkel Chronik.

 

Die Herren von Sterbfritz hatten zwar das Lehen darselbst, residierten allerdings in Brückenau. Dort wurde ihnen von dem Stift Fulda der 'Alte Hof' in Brückenau und das 'Rittergut in Römersgehag' als Burglehen übertragen. Im Jahre 1037 wurde per Gesetz aus dem Burglehen ein Erblehen.

 

Die Lehensnehmer, in diesem Fall die Herren von Sterbfritz, mussten sich verpflichten, die Interessen des Lehensherren, hier das Stift zu Fulda, vor Ort sicherzustellen und waren gleichzeitig auch für den Schutz dieser Ortschaften gegenüber Anfeindungen verantwortlich. Sie arbeiteten für ihre Herren als Ministeriale. Aus dem Lateinischen abgeleitet heißt minis-teros (Minister) der Geringere oder der Diener. Eine gebräuchliche Bezeichnung war auch 'Edelknecht'.

 

Diese Ritterlehen an den niederen Adel hatten gewöhnlich drei Hufen. Wenn wir von einer fränkischen Hufe, gleich 37 ha, ausgehen, hatten diese Höfe eine Größe von ca. 111 ha. Wir werden später noch sehen, dass das Vorwerk zu Sterbfritz sich in dieser Größenordnung bewegte.

 

Quellen: Regesten der Herren von Sterbfritz, Chronik von Brückenau, Recherchen Lehrer H. Engelhardt.

 

Der herrschaftliche Hof zu Sterbfritz gehörte wohl ursprünglich zu dem Stift zu Fulda. Später gehörte es territorial zur Burg Schwarzenfels, deren ältester Besitzer bis 1243 das Adelsgeschlecht von Grumbach zu Rothenfels war, die vermutlich auch die Erbauer der Burg waren. Durch Heirat fiel die Burg und der Verwaltungssitz an die Grafen von Rieneck.

Um 1278 wechselte der Gerichtsort Schwarzenfels wieder seinen Besitzer. Durch die Verehelichung der Elisabeth von Rieneck mit Ulrich I. von Hanau, wurde der Verwaltungssitz Schwarzenfels von Hanau aus gesteuert.

 

Grundriss des herrschaftlichen Hofes und die dazugehörigen Hofwiese anno 1834.

 

Dieser herrschaftlicher Hof oder auch Vorwerk, ist so wie es sich hier auf diesem Grundriss darstellt, nicht mehr vorhanden. Wer jedoch die Örtlichkeit einmal in Augenschein nehmen möchte, kann mit etwas Fantasie und mit Hilfe der Skizze den Hof wieder vorstellbar machen. Der betreffende Teil des Ortes heißt heute noch „Im Hof“ und ist über den Gemeindeweg „Im Hof“ vom Zentrum der Ortschaft aus leicht zu finden. Nachfolgend nun eine Lagebeschreibung des Vorwerkes.

 

Der Hof liegt an der Kreuzung der Landesstraße nach Breunings, dem Gemeindeweg nach Weiperz und dem Gemeindeweg „Im Hof“. Gegenüber der Kreuzung kann man die Torpfeiler der südlichen Hofeinfahrt erkennen.

 

Die östliche Einfahrt ist zwischen Schafstall und Backhaus. Nach heutigen Gegebenheiten würde man sagen, zwischen den Wohnhäusern ehemals Christian Kleinhens und Karl Schneider.

 

Wenn wir den Grundriss betrachten liegt die Zehntscheune entlang der Weiperzer Straße, der Schafstall begrenzt das Grundstück im Osten, im Norden das Herren-und Gesindehaus und im Westen die Stallungen. Unterhalb des Schafstalles führt ein Weg zur Dorfmitte, die heutige Kreuzung Schlüchterner Straße, Bahnhofstraße, Brückenauer Straße und Gemeindeweg 'Im Hof'.

 

Die heutige Raiffeisenstraße gab es damals noch nicht. Die Hofwiesen reichen entlang der Weiperzer Straße bis zur Wassergasse und nördlich bis zur Hauptstraße durch das Dorf, der heutigen Schlüchterner Straße. Die Kinzig war noch nicht verrohrt und es ist gut zu erkennen, dass zwischen dem Gemeindeweg 'Im Hof' und der Wassergasse die gesamte Fläche noch unbebaut war.

 

Wie schon eingangs erwähnt, hatte der Hof eine Größe von ca. 110 ha.

Die Äcker und Wiesen lagen auf folgenden Flurstücken:

 

Krummefurchenacker, Auerbach, Hofwiese, Krautgarten (an der Weiperzerstr.), Grüneberg, Galgenäcker, Galgeneller (am Breuningser Kirchpfad), Nickusgehaag, Neubuch, Grundäckerchen, Vorderes Spathfeld, Hinteres Spathfeld, Höh, Schlangengraben, Herzwinkel, Wiese am Mädborn (=Maidbrunn - heute Bahngelände), Kleine Nickus Wiese, Große Nickus Wiese, (beide liegen in der Oberzeller Gemarkung), die Weiherwiesen in der Gemarkung Weichersbach.

 

Eine der ältesten Karten des Hofgutes aus dem Jahr 1730.

Bei den Gebäuden müsste es sich um die Schäferei, das Backhaus, das Herrenhaus und entlang der Weiperzer Straße die Hof- und Zehntscheune handeln. Die Stallungen kann man gerade noch erkennen. Sie sind wohl ein Opfer des Alters der Aufzeichnung geworden.

 

Chronologie des Herrschaftlichen Hofs zu Sterbfritz über die Jahrhunderte

Wie in der Einleitung erwähnt, hatten die Herren von Sterbfritz schon im Jahre 815 den Hof in Sterbfritz als Lehen. Der Lehensgeber ist unbekannt, könnte aber schon das Adelsgeschlecht von Grumbach zu Rothenfels gewesen sein. Aus den Regesten der Herren von Sterbfritz geht hervor, dass bis 1243 die Burg Schwarzenfels und der dortige Verwaltungssitz im Besitze der Herren von Grumbach zu Rothenfels war. Sie sind vermutlich auch die Erbauer der Burg.

Von 1243 bis 1278 wurde der Verwaltungssitz Schwarzenfels von dem Grafen von Rieneck aus gesteuert.

Ab 1278 fielen der Gerichtsort und die Burg Schwarzenfels an die Herren von Hanau.

Ulrich von Hanau ehelichte im Jahre 1278 Elisabeth von Rieneck und es wird schlussfolgernd angenommen, dass sie die Liegenschaft Schwarzenfels als Mitgift einbrachte. Wir können also annehmen, dass die Herren von Hanau fortan den herrschaftlichen Hof zu Sterbfritz als Lehen vergaben.

 

In den Regesten der Herren von Sterbfritz ist unter Pkt. 11 nachzulesen:

 

1425, Juli 1

 

Hans von Sterphridts bekennt, dass er mit Bewilligung seines gnädigen Herrn Reinhard Herrn zu Hanau seine Hausfrau Katharina Schelrissin mit fünfthalb Huben und etlichen Morgen Ackers zu Ostheim bewidmet habe und hierfür gleichviel Früchte, als diese Äcker trügen, von seinem Hofe zu Sterphrids nach Steina liefern wolle.

 

 

Hube, im fränkischen Hufe genannt, definiert sich nach der Bodenklasse und ist somit unterschiedlich groß.

 

Am gebräuchlichsten war die „Fränkische Landhufe“.

Definition:

1 Fr. Landhufe gleich 30 Acker, gleich 1440 Rute und entspricht 11,968 Hektar.

 

 

Der Regestentext gibt in Kurzform den Inhalt der folgenden Urkunde wieder.

 

 

Dem Punkt 14 der Regesten der Herren von Sterbfritz können wir entnehmen:

 

 

1430. Juli 5.

Hans von Sterphrids bekennt von Reinhart Grafen zu Hanau zu rechtem Mannlehen einen Hof zum Sterphrids, die Vogtei zu Elma, die Vogtei zum Trasen und zum Gomprechts empfangen zu haben.

 

 

Ein Lehen konnte auch mit Genehmigung des Lehensgebers verkauft oder verbürgt werden. Es mussten allerdings Auflagen zur Wiederlösung des Lehens erfüllt werden, damit es dem Lehensnehmer nach einer festgesetzten Frist wieder zugesprochen werde konnte.

 

Den Regesten der Herren von Sterbfritz können wir unter Pkt. 20 entnehmen:

 

 

1450. März 28.

Philips, Hans und Bernhart vom Sterfritze, Gebrüder, bekennen, dass sie den Hof zum Sterfritz, den ihr sel. Vater Hans von Sterfritz Dietrichen Kuchenmeister auf Wiederlösung verkauft hatte, gleichwohl von der Herrschaft zu Hanau als rechtes Mannlehen bis zur Wiederlösung, die in den nächsten 3 oder 4 Jahren geschehen solle, tragen und verdienen wollen.

 

In den Regesten der Herren von Sterbfritz ist nachzulesen, dass das Lehen 1453 erneuert wurde. Vielleicht auch nur deswegen, weil sie den Hof nach 3 Jahren von dem Küchenmeister (siehe 1450) zurückgekauft haben.

Wörtlich heißt es dort:

 

 

1453. Juli 8.

Hans von Sterpfritz bekennt von Grafen Philipp von Hanau die im Reverse vom 5. Juli 1430

(siehe oben No. 14) bezeichneten Lehen empfangen zu haben.

 

 

Im Jahre 1458 erhält Katharina von Sterbfritz von ihrem Ehemann Hans und dessen Bruder Bernhart die Einkünfte des halben Hof zu Sterbfritz übertragen.

Aus den Regesten der Herren von Sterbfritz können wir entnehmen.

 

 

1458, Juli

Hans und Bernhart von Sterfritz, Gebrüder, bekennen, dass ihm, Hannsen, von Graf Reinhart von Hanau bewilligt worden sei, seine Hausfrau Katharina auf den halben Hof zu Sterfritz, der von der Herrschaft zu Hanau zu Lehen geht, zu bewidmen.

 

Im Jahre 1464 wird das Lehen erneut erteilt.

Den Regesten der Herren von Sterbfritz können wir folgenden Text entnehmen.

 

 

1464, Juli 30.

Bernhart von Sterbfritz bekennt von Graf Philipp dem Jüngeren zu Hanau, bez. von dessen Vormunde Graf Philipp dem Aelteren die Reverse vom 05. Juli 1430 (siehe oben No. 14) bezeichneten Lehen empfangen zu haben.

 

Aus den Regesten der Herren von Sterbfritz können wir nachlesen, dass am 05. Juli 1494 der Hof an Itel vom Sterpfers übertragen wurde. Folgend der genaue Text:

 

 

1495. Feb. 19.

Itel vom Sterpfers empfängt von Graf Philipp von Hanau die Reverse von 5. Juli 1430 (sub. No. 14) bezeichnete Mannlehen.

 

1501 wurde die Übertragung des Mannlehens an die Herren von Sterbfitz erneuert.

Der genaue Text lautet:

 

 

1501. Nov. 17.

Itel vom Sterpfritz bekennt vom Grafen Reinhart von Hanau Herrn zu Münzenberg für sich und seinen Vetter Johann von Sterpfritz die im Reverse vom 5. Juli 1430 bezeichneten Mannlehen (sub. No. 14) empfangen zu haben.

 

 

 

Dem Pkt. 50 der Regesten der Herren von Sterbfritz können wir entnehmen, dass die Übertragung des Mannlehens am 29. Juli 1524 bekräftigt wurde.

Der genaue Text lautet:

 

1524. Juli 29.

Philipp von Sterbfritz bekennt die im Reverse vom 5. Mai 1430 bezeichneten Mannlehen (siehe unter No. 14) von der Grafschaft zu Hanau empfangen zu haben.

 

Der Regestentext gibt in Kurzform den Inhalt der folgenden Urkunde wieder.

 

 

 

Eine Änderung im hanauischen Herrschaftsbereich macht im Jahre 1535 eine weitere Bekräftigung des Lehens notwendig.

 

Den Regesten der Herren von Sterbfritz ist zu entnehmen:

 

1535. Nov.20.

Philipps von Sterbfritz bekommt von den Grafen Wilhelm von Nassau und Reinhart von Solms als Hanauischen Vormündern die im Reverse vom 5. Mai 1430 bezeichneten Mannlehen (siehe unter No. 14) empfangen zu haben.

 

 

1560. Aug. 14

Hans von Sterbfritz bekennt vom Grafen Philipp von Hanau und Rieneck, Herrn zu Münzenberg die Reverse vom 5. Mai 1430 (siehe unter No. 14) bezeichnete Mannlehen empfangen zu Haben.

 

Im nächsten Absatz kann den Regesten entnommen werden:

 

1562. April 1.

Hans von Sterbfritz ging mit Tod ab und sind die mehr erwähnten Lehen der Herrschaft Hanau eröffnet und heimgefallen.

 

Mit dem Tod Hans von Sterbfritz ist das Geschlecht der Herren von Sterbfritz im Mannesstamm ausgestorben und das Erblehen an die hanauische Herrschaft heimgefallen.

 

Ab 1562 sind im Zeitraum von ca. 100 Jahren keine Aufzeichnungen vorhanden. Wir können allerdings davon ausgehen, dass der Hof von einem Verwalter geführt, oder verpachtet wurde.

 

1643 wurde das Amt Schwarzenfels, und damit auch das Sterbfritzer Hofgut, als Pfand zusammen mit anderen Sicherheiten an die Landgrafschaft Hessen-Kassel gegeben und sollte für Hanauer Schulden bürgen, die gegenüber Hessen-Kassel im Zusammenhang mit der Befreiung der Stadt Hanau von der Belagerung durch kaiserliche Truppen 1636 entstanden waren. Es gelang den Grafen von Hanau nicht mehr, dieses Pfand von Hessen-Kassel zu lösen. Das Amt wurde von dort wie landgräfliches Eigentum verwaltet, auch nachdem Hessen-Kassel 1736 nach dem Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III., die Grafschaft Hanau-Münzenberg geerbt hatte.

 

Ab 1672 liegen zu der Verpachtung des Vorwerkes sogenannte Meierbriefe vor.

 

Dieser Meierbrief 1672 wurde in Kassel mit dem fürstlichen Dienstsiegel versehen und dann von dem Amt Schwarzenfels einem Herrn Moses Strotten ausgehändigt.

 

 

Meierbrief 1675 mit dem fürstliche Dienstsiegel versehen und von der Renterei Schwarzenfels an Moses Strotten ausgehändigt

 

 

Meierbrief von 1678 mit dem fürstlichen Siegel versehen und von der Renterei Schwarzenfels an Moses Strotten ausgehändigt

 

 

Meierbrief von 1680 mit dem fürstlichen Siegel versehen und von der Renterei Schwarzenfels an Moses Strotten ausgehändigt

 

 

Meierbrief von 1687 mit dem fürstlichen Siegel versehen und von der Renterei Schwarzenfels an Moses Strotten ausgehändigt

 

 

Meierbrief von 1693 mit dem fürstlichen Siegel versehen und von der Renterei Schwarzenfels an Moses Strotten ausgehändigt

 

 

Meierbrief von 1699 mit dem fürstlichen Siegel versehen und von der Renterei Schwarzenfels an Moses und Konrad Strotten ausgehändigt

 

 

Der Meierbrief von 1703 wird den Herren Conrad und Johannes Strotten ausgehändigt. Der frühere Pächter Moses Strotten erscheint hier nicht mehr. Hier scheint es sich um eine Restlaufzeit zu handeln, da das Vorwerk im Jahre 1705 erneut verpachtet wurde.

 

 

Der Pachtbrief von 1705 ging wieder an Johannes und Conrad Strotten.

 

 

Der Pachtbrief von 1708 wird an Johannes Strotten ausgehändigt. Die Pachtzeit belief sich auf drei Jahre, sodass davon ausgegangen werden muß, dass Conrad Strotten als Pächter ausgefallen ist.

 

 

Der Pachtbrief von 1712 wird Johannes und Heinrich Strotten ausgehändigt. Aus der Aufnahme von Heinrich kann abgeleitet werden, dass sie sich wieder um das Vorwerk bemühen wollen. Aktuell bezahlen sie 250 Gulden Pacht für das Vorwerk. Hier sind Gebäude, Inventar, Äcker, Wiesen und Huterechte (Schäferei) beinhaltet. Die Kopie hier ist sehr schlecht, weil die Schrift von der Rückseite durchscheint.

 

 

1717 steht erneut die Verpachtung des Hofes an. Die Brüder Johannes und Heinrich Strott bieten für die nächste Pachtperiode 300 Gulden. Sie packen also auf den alten Pachtpreis 50 Gulden drauf. Dem Verpächter scheinen die 300 Gulden zu wenig.

 

 

In Folge stellt das Rentamt einen Wirtschaftlichkeitsplan auf, der einen möglichen Pachtzins von 470 Gulden ausweist.

Diese Berechnung leitet sich von der Vorwerksgröße ab.

 

Das Vorwerk bestand neben den Gebäuden aus

5 Morgen u. 2 Ar Gärten,

369 Morgen Acker,

66 Morgen u. 3 Ar Wiesen und

einer Schäferei von 1200 Schafen. Hier trieben allerdings die Gemeinden Weichersbach, Mottgers und Breunings ca. 900 Schafe bei, so dass auf die Gemeinde Sterbfritz 300 Schafe fallen. Mit dieser Schäferei sind die Hutegerechtigkeiten verbunden. Dieses sind Waldhutungen und die unfruchtbaren Kalkmagerrasen.

In der Summe sind das, wie schon eingangs erwähnt, 110 Ha.

 

Die Gebrüder Strott sind nicht zu bewegen, ihre Offerte entsprechend dem möglichen Pachtzinses anzupassen.

Zwischenzeitlich gibt es mit Johannes Zinkand aus Neuengronau einen weiteren Bieter. Sein Angebot liegt bei 450 Gulden. Nach langen Verhandlungen, auch über Hiebrechte im Wald, geht der Zuschlag an Johannes Zinkand.

 

Ein Vergabeauszug wie in den Jahren zuvor, ist dem vorliegenden Protokollen nicht zu entnehmen, sodass man davon ausgehen kann, dass Johannes Zinkand den Hof zu einem Pachtpreis von 450 Gulden für die nächste Pachtperiode, 1717 - 1722 übernommen hat.

 

Über Folgeverpachtungen über das Jahr 1722 hinaus liegen keine Meierbriefe vor. Das allerdings das Vorwerk weiter verpachtet wurde, geht aus den Protokollen ab 1800 hervor.

 

Im Jahre 1806 hat die Renterei Schwarzenfels das Sterbfritzer Vorwerk für 1414 Gulden an Adam Schifler und Johannes Ditter in einem auf 6 Jahre befristeten Vertrag verpachtet. Diese Pacht wurde noch von dem Kurfürst genehmigt.

Während der napoleonischen Zeit um 1813 hat wohl die französischen Landesadministration Prinzessin Pauline von Lippe mit der Verpachtung des Domänengutes betraut. Sie traute den Preussen nicht und unterstützte Napoleon. Als Dank für diese politische Unterstützung wurde ihr die Verpachtung des Hofes als Dotation (eine Art Mitgift) übergeben.

Hier wurde dann zugleich verfügt, dass nach Ablauf der Pachtjahre (ab 1813), den Hof an die Untertanen Adam, Ludwig und Johannes Schreiber für 1820 Gulden auf 9 Jahre zu verpachten. Nach Intervention der Rentkammer wurden die 9 Jahre dann auf die gängige Pachtzeit von 6 Jahren korrigiert.

Der Pachtbrief wurde von der Rentkammer zu Hanau auf 6 Jahre an Adam Schreiber ausgestellt. Die Laufzeit endet somit 1819.

Adam Schreiber interveniert, dass auf Grund des hohen Pachtzinses die Pachtzeit zu kurz sei. Außerdem beabsichtige er eine Brandweinbrennerei einzurichten und müsse hier erhebliche Investitionen tätigen, sodass eine Verdoppelung der Pachtzeit nur angemessen erscheint.

Dieser Bitte wird stattgegeben und die Pachtzeit, hauptsächlich wegen der Einrichtung einer Brandweinbrennerei und den damit verbundenen Kosten, um weitere 6 Jahre auf 1825 erhöht.

 

Die Pachtzeit des Adam Schreiber stand unter einem schlechten Stern. Auf Grund von Kriegslasten, hier musste an Soldaten Unterkunft und Verpflegung vorgehalten werden, Missernten infolge des sich verschlechternden Klimas, Wuchsschäden durch Hagelschlag und Viehseuchen, war Adam Schreiber ständig mit der Pachtzahlung im Rückstand. Wegen der Beeinträchtigungen stellte er auch über die gesamte Pachtzeit Anträge an die zuständige Renterei in Hanau auf zinslose Stundung der Kosten bzw. den Pachtzins zu halbieren.

Die jetzt wieder kurfürstliche Verwaltung kam ihm auch entsprechend entgegen, jedoch war es nicht genug und nach Ende der Pachtzeit war Adam Schreiber heillos verschuldet. Dieses war um so schlimmer, da er seine eigene kleine Landwirtschaft als Kaution eingesetzt hatte. Am Ende der Pachtzeit hatte er einen Pachtrückstand von ca. 6000 Gulden

 

1825 wurde die nächste Pachtperiode diskutiert. Adam Schreiber war vorerst als Pächter wegen seiner schlechten Zahlungsmoral ausgeschlossen. Er machte allerdings eine verlockende Offerte an das kurfürstliche Finanzministerium, in dem er 1000 Gulden Pacht bot und sich verpflichtete pro Jahr 500 Gulden von seinen Schulden abzubezahlen. Als Pachtdauer hatte er sich 9 Jahre vorgestellt. Dieses war ein verlockendes Angebot, zumal bislang nur ein Interessent, Bürgermeister Strott, einen Pachtzins von 800 Gulden bot.

 

Bevor sich die Rentkammer auf das Schreibersche Angebot einließ, wurde recheriert, wie hoch die Pacht vor 30 und 50 Jahren war.

 

Den Protokollen kann entnommen werden, dass vor 30 Jahren, also um 1793, der Pachtzins bei 961 Gulden und vor 50 Jahren, um 1773 , bei 870 Gulden lag.

 

Es ist somit nachgewiesen, dass das Vorwerk in der Zeit, in der keine Meierbriefe vorliegen, verpachtet war.

 

Auf Grund des Angebotes, neben der Pacht pro Jahr 500 Gulden Pachtrückstand abzutragen, wurde an Adam und Joh. Schreiber und Adam Blum der neue Pachtbrief ausgestellt.

Die Laufzeit wurde auf 9 Jahre festgelegt und ging somit von 1825 bis 1834.

 

Diesem Text aus dem Finanzministerium kann entnommen werde, dass Herrn Adam Schreiber der Pachtbrief für das Vorwerk zu Sterbfritz erhielt. Es handelt sich hier um die letzte Pachtperiode, von 1825 bis 1834. Nach Ablauf dieser Pachtperiode hatte er immer noch 4200 Gulden Pachtrückstand. Nach einem Antrag auf Ermäßigung wurde ihm die Hälfte erlassen, damit er nicht durch Pfändung seines Hofes in die Armut fällt.

 

 

Noch vor Ablauf dieser Pachtperiode begannen die Diskussionen über die Weiterverpachtung erneut.

 

Erstmals meldeten sich drei Sterbfritzer Bürger:

Nikolaus Löffert

Hartmann Böhm und

Joh. Nikolaus Schäfer

Mit noch weiteren 117 Supplikanten ( Vergabeteilnehmer)

bei der Ständeversammlung zu Wort.

 

Sie beantragten die Verteilung des Hofgutes an die unbegüterten Einwohner.

Die Ortschaft wäre stark angewachsen und zähle nun 180 Familien, wovon nur 41 Bauern seien. Die anderen wären unvermögende Tagelöhner oder Handwerker.

Die Not in der Ortschaft sei sehr groß und auch die von der Gemeinde ausgewiesenen Rodstücke seien nicht ausreichend, um die Not und den Hunger der Bevölkerung zu lindern.

 

Diese Not war sicherlich auch ausgelöst durch die Klimaverschlechterung Anfangs des 19. Jahrhunderts.

Das Angebot an das Finanzministerium in Kassel war, das Gut zu parzellieren und an unvermögenden armen Leute zu vergeben. Diese sollten dann etwa ¼ des Kaufpreises in bar bezahlen und auf die restlichen ¾ 4 % Zinsen.

 

Den beiden übernächsten Kopien ist zu entnehmen, wie sich das rechnen soll.

 

Ab 1834 wurde die Zerschlagung des Hofgutes betrieben, die Gebäude wurden verkauft und die Ländereien an die unbegüterten Einwohner in Erbpacht verteilt.

Diesem Schreiben kann entnommen werden, wie sich die Antragsteller Nikolaus Löffert, Hartmann Böhm und Joh. Nikolaus Schäfer den Verkauf des Vorwerks vorstellten.

 

 

In diesem Text ist die Kontrollrechnung des Rentamtes dargestellt.

 

Die Zerschlagung des Domänengutes ab 1833

Nun wurden die ersten Überlegungen angestellt, wie das Hofgut aufgeteilt werden könnte.

 

1. Parzellierung und Verpachtung der Ländereien.

Sollte wegen des § 17 des Ablösungsgesetzes die Abgabe der Ländereien nicht ge-

nehmigungsfähig sein, brauchten die Pachtverträge für die einzelnen Parzellen nicht

geändert werden, lediglich bei Ausbleiben des Pachtzinses eines ganzen Jahres be-

hält sich die Herrschaft vor, anderweitig zu disponieren.

Nach Genehmigung nach § 17 wurden die Pachtverträge mit einer Laufzeit von 12

Jahren abgeändert derart, dass die verpachtete Fläche dem Pächter als Eigen-

tum zufällt. Hierfür sollte ein Erbzins von 1490 Gulden gezahlt werden. Dieser Betrag

wurde auf Drängen der Pächter von dem damaligen Landwirtschaftsamt über-

prüft und nach festgestelltem Ertragswert auf 1442 Gulden korrigiert. Dieses ist der

Mietzins für die gesamten Gutsländereien und wurde dann auf die jeweilige

Morgenzahl der Pächter runtergerechnet. Auch wurden die festgestellten Boden-

klassen unterschiedlich angesetzt (siehe die nachfolgende Aufstellung aus dem

Protokoll).

Von den ca. 130 Familien, denen eine Parzelle aus den Ländereien des Hofgutes

zugeteilt wurde, sind aus den Protokollen 6 Familien namentlich bekannt.

 

Diese sind Joh. Blum, Georg Heinzenröder, Kaspar Glock, Andreas Steinmacher,Konrad Euler und eine Fam. Lotz.

Der Kälbergarten ging an Georg Hartmann ( Decke Boste). Dieser Garten war unterhalb des heutigen Anwesens von Karl Schneider.

Joh. Adam Frischkorn bekommt den zum Vorwerk gehörnden Garten (hinter dem Schafstall gelegen) als Erblehen zugesprochen.

 

2. Der Verkauf der Gebäude war unerlässlich.

Wenn die Ländereien wie unter Pkt. 1 aufgeteilt wurden, waren die Gebäude über-

flüssig. Auch würden durch den Verkauf die Bauunterhaltungskosten eingespart.

Mit dem Verkauf der Gebäude wurde auch die Hofreite entsprechend aufgeteilt.

 

3. Verkauf der Schafe

Die Schäferei des Hofgutes hatte eine Schafherde von insgesammt 1200 Tiere.

Hier hatten die Gemeinden Weichersbach, Mottgers und Breunings einen

Anteil von je 300 Tiere, verblieben für die Gemeinde Sterbfritz 300 Schafe.

Obwohl pro Tier 10 Kreuzer ausgelobt waren, einigte man sich angesichts der Armut

der Bevölkerung, auf 8 Kreuzer.

 

4. Die Hutegerechtigkeiten und Waldhutungen fielen den einzelnen Gemeinden zu.

Der Gemeinde Sterbfritz wurde erlaubt, eine Schafherde von 495 Tiere zu halten.

 

Zertifizierung der Hofgrundstücke

Bei der Zertifizierung (siehe die beiden vorangegangenen Seiten) waren alle Wiesen, Äcker und Gärten in Bodenklassen eingeteilt. Die Einteilung ging von I bis IV, d. h. von gut, mittel, schlecht bis sehr schlecht.

 

In der vergleichenden Betrachtung zu dem bisherigen Zinsaufkommen und dem nach der Zertifizierung haben sich die Kosten um gut 246 Gulden auf nun 1246,5 Gulden reduziert. Die Beschwerde der Bürger war nicht ganz unberechtigt.

 

 

Auf dieser Karte können wir die Parzellierung der Bauplätze zwischen dem heutigen Ortsweg „Im Hof“und der „ Wassergasse“ sehen. Auch die Aufteilung des Hofes an sich ist gut zu erkennen. Dargestellt ist entlang der Weiperzer Straße die Hof- und Zehntscheune, gegenüber das Herrenhaus, der Geräteschuppen, das Schäferwohnhaus mit den Stallungen und unterhalb des Herrenhauses das Brandweinbrennereigebäude. 

 

Die Schäferei und das darunter liegende Backhaus schließen die Gebäudegruppe links ab. 

 

Bei den hier in rot gekennzeichneten Häuser handelt es sich um Neubauten.

 

 

5. Verkauf der Bauplätze

Die ausgewiesenen Bauplätze sollten statt des ausgewiesenen jährlichen Zinses von

10 Gulden pro Bauplatz so bald als möglich veräußert werden. Hier sollte die Hälfte

des Kaufpreises sofort gezahlt werden und die andere Hälfte gegen 5 % Zinsen und - Verpfändung des Platzes stehen bleiben.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass um diese Zeit von dem Hof bis zur

Wassergasse kein Haus stand. Nach Auflösung des Gutes setzte also ein regelrechter

Bauboom ein. Auch die Raiffeisenstraße wurde im Zuge dieser Bebauung ausge-

wiesen.

 

6. Der zu Verfügung stehende Dung des Hofes konnte von den Pächtern bei einer

Abnahme von 2 Morgen, kostenfrei übernommen werden.

Das Heu und das Stroh waren zu kaufen!

Hier muss man bedenken, dass der Dung einen hohen Stellenwert hatte, da der

Kunstdünger erst um das Jahr 1850 von Justus Liebig erfunden wurde.

 

7. Verkauf der Gebäude

Die Gebäude wurden einzeln verkauft. Diese waren das Pächterwohnhaus mit Pferde-

u. Rinderstall nebst Zubehör, das Backhausgebäude, das Schafstallgebäude und die

Hofscheune.

 

1834 wurden die unter Pkt. 7 genannten Gebäude verkauft.

 

In dem folgendem Schreiben sind die einzelnen Käufer und der Kaufpreis genannt.

Hier noch einmal die einzelnen Käufer.

 

1. Das Pächterwohnhaus mit Pferde- und Rinderstall und sonstigem Zubehör ging für ein Kaufgeld von 1100 Gulden an J. Nikolaus Heil, welcher zu dieser Zeit in Hanau wohnte.

Es wurde vermutlich später von der Gemeinde erworben oder angemietet, weil es fortan als Schulgebäude diente.

 

2. Das Schäferwohnhaus nebst den Schweineställen ging für ein Kaufgeld von 500 Gulden an Heinrich Frischkorn ( Hoffrischkorn).

 

3. Verkauf des Branntweinbrennhauses nebst Zubehör ging für ein Kaufgeld von 310 Gulden an Johannes Heil.

 

4. Das Backhausgebäude ging für ein Kaufgeld von 100 Gulden an Adam Simon.

 

5. Das Schafstallgebäude ging für ein Kaufgeld von 605 Gulden an Konrad Lohmann, Kilian Löffert und Konrad Löffert.

 

6. Die Hofscheuer ging für ein Kaufgeld von 718 Gulden an Joh. George Hartmann.

 

7. Die Zehntscheune wurde erst um das Jahr 1835 verkauft. Dazu nachfolgend ein kurzer Bericht

 

Verkauf der Zehntscheune

 

Nachdem alle Gebäude des Hofgutes verkauft und die Ländereien an die armen Bewohner von Sterbfritz verteilt waren, war die Zehntscheune überflüssig geworden

1840 wurde sie zum Verkauf ausgeschrieben und Karl Röll aus Sterbfritz erhielt den Zuschlag.

 

So wechselte die Scheune ihren Besitzer für 301 Gulden.

 

Zu dem Objekt gehörten auch der Hofgarten und ein Teil des Hofraumes als Zufahrt.

Dieses Areal wurde später geteilt und ist der hiesigen Bevölkerung als Unter– und Oberröll bekannt.

 

Schlussbetrachtung

 

Die Struktur des seinerzeitigen Hofgutes ist heute noch gut erkennbar.

Die Torpfeiler der südlichen und östlichen Hofzufahrt sind noch vorhanden und geben eine Orientierung zu der Gebäudeanordnung.

 

Das Bild zeigt die südliche Toreinfahrt.

 

 

Wenn wir durch das Südtor den Hof betreten, ist rechts das Schafstallgebäude. Der obere Teil ist heute in Besitz der Fam. Kratzenberger / Jäger und der untere Teil war in Besitz der Familie Christian Kleinhens. Von diesem Tor aus links stand die Hofscheune. Dieses Gebäude war in Besitz der Fam. Hartmann (Decke Boste) wurde dann, nach dem sie im Jahre 1954 eine Scheune auf ihrem heutigen Besitz an der Brückenauer Strasse bauten, vermutlich verkauft.

Wo die Hofscheune stand, befindet sich heute ein Wohnhaus.

 

Der Weg, den wir sehen, war früher ein Teil des Hofes. Heute gehört der Weg zu der Ortsstraße 'Im Hof'.

 

Auf dem nachfolgenden Bild sehen wir die östliche Zufahrt zum Hofgut. Links ist noch ein Pfeiler des Hoftores zu erkennen. 

 

Hinter dem Hoftorpfeiler ist der untere Teil des Schafstallgebäudes. Rechts davon befindet sich das ehemalige Backhaus. Hier steht heute ein Wohnhaus. Der obere Altbau könnte mit dem Backhaus identisch sein, der untere Teil ist ein Neubau. Links neben diesem Anwesen führt der Ortsweg 'Im Hof' von dem südlichen Tor kommend bergab zu der Kreuzung Schlüchterner Straße / Bahnhofstraße. Wenn wir dem Blick weiter geradeaus folgen, sehen wir das Herrenhaus, welches heute ein Mietshaus ist (Alte Schule). Unterhalb des Herrenhauses stand die Brandweinbrennerei. Hier ist heute der Spielplatz. Hinter dem Herrenhaus sehen wir das Pächterwohnhaus, später auch Schäferwohnhaus genannt. Dieses Haus nebst den Stallungen im Hintergrund wurden seinerzeit von Heinrich Frischkorn gekauft (Hoffrischkorn). 

Wenn wir nun an den Stallungen weiter Richtung Weiperzer Straße gehen, kommen wir zu dem Anwesen, das Karl Röll 1840 gekauft hat. Dieses Areal ist identisch mit der nicht mehr vorhandenen Zehntscheune, Hofgarten und ein Teil der Hofreite als Zufahrt. Aus dieser Flächen entstanden später die Anwesen 'Unterröll und Oberröll'.

 

 

Aufgestelllt 2019, Karl Roth

Quellen: 3 CD‘ s aus dem Staatsarchiv Marburg liegen dem Chronikteam vor.

 

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